Seminare

Sicherheitsingenieur (Sifa)


Motivation:

Fachliche und berufspraktische Einordnung des Sicherheitsingenieurs

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind die Arbeitgeber/Unternehmer verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Sie haben die Aufgabe, die Arbeitgeber und die Unternehmen beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der ergonomischen Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Insbesondere sollen sie als "Arbeitsschutzmanager" dabei helfen, Sicherheit und Gesundheit auf allen betrieblichen Ebenen zu verankern und möglichst frühzeitig in die Gestaltung von Arbeitssystemen zu integrieren. Das Handeln der Sicherheitsingenieure ist deshalb mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten im Unternehmen.

Bezeichnung Sicherheitsingenieur

Die Bezeichnung "Sicherheitsingenieur" wird rechtlich in unterschiedlicher Weise verwandt. Einmal als geschützte Berufsbezeichnung, die nach Abschluss eines Hochschul-/Fachhochschul- oder eines anderen gleichgestellten Studiums getragen werden darf (vgl. Ingenieurgesetze der Länder), und als Funktionsbezeichnung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Funktion wird nicht durch den Abschluss der enzsprechenden Ausbildung, sondern durch die Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit durch einen Arbeitgeber erlangt.

Voraussetzung für die Bestellung ist, dass die für die Erfüllung der Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde (Vgl. § 7 Absatz 1 ASiG) vorhanden ist. Diese kann als nachgewiesen angesehen werden (vgl. § 4 Absatz 2 Satz 1 DGUV Vorschrift 2), wenn

  • die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur gegeben ist oder ein Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben wurde,
  • danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf über mindestens zwei Jahre ausgeübt wurde

und

  • ein auf die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit abgestellter und in seinem letzten Teil auf die Branche, in welcher die Tätigkeit ausgeübt werden soll, ausgerichteter Lehrgang mit Erfolg abgeschlossen wurde.

Daneben erfüllen Sicherheitsingenieure, die auf Grund ihrer Hochschul-/ Fachhochschulausbildung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Sicherheitsingenieur" zu führen und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, ebenfalls die Voraussetzungen zur Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit durch den Arbeitgeber (§ 4 Absatz 2 Satz 2 DGUV Vorschrift 2).

(Quelle: www.baua.de   - Wie wird man Sicherheitsingenieur?)

 

 

 

Zielgruppe:

Dipl.-Ing. bzw. als BEng, MEng, BSc oder MSc.

Empfohlene Teilnahmevoraussetzungen:

Als Eingangsvoraussetzung zur Aufnahme der Ausbildung gilt grundsätzlich ein Abschluss als  Im Fall der Rheinischen Fachhochschule Köln kann die Ausbildung parallel zum Studium erfolgen. Die Aushändigung der Urkunde erfolgt mit Verleihung des akademischen Grades.

Inhalte des Seminars:

Bei Sifa-Lehrgängen handelt es sich um Fachkundelehrgänge, die nicht mit einer Ausbildung nach dem Berufsbildungsrecht verwechselt werden dürfen.

Seit dem Jahr 2001 bieten Lehrgangsträger der gesetzlichen Unfallversicherung und seit 2003 auch sonstige Lehrgangsträger den neu geordneten Sifa-Lehrgang in drei Ausbildungsstufen an.

Entsprechend dem Fachaufsichtsschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) an die gewerblichen Unfallversicherungsträger vom 29. Dezember 1997 (abgedruckt im Ausbildungskompendium DGUV-Report 2/2012, S. 281-283) setzt sich der Sifa-Lehrgang aus der Grundausbildung (Stufe I), der vertiefenden Ausbildung (Stufe II) sowie einer branchenspezifischen Ausbildung (Stufe III) zusammen. Die Präsenzphasen dieser drei Ausbildungsstufen umfassen mindestens sechs Wochen. Hinzu kommen drei Selbstlernphasen und ein achtwöchiges Praktikum.

Die Sifa-Lehrgänge bereiten künftige Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch Vermittlung der erforderlichen Fachkunde darauf vor, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung im Betrieb zu beraten und zu unterstützen. Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind näher beschrieben in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Das Kompendium "Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit - Optimierung 2012" (DGUV-Report 2/2012) gibt einen vollständigen Überblick über Grundlagen, Konzeption, Inhalte, Abläufe und Festlegungen in Bezug auf den Erwerb der benötigten Fachkenntnisse im Einzelnen. Das Kompendium kann über folgenden Link heruntergeladen werden.

Das Angebot der Rheinischen Fachhochschule Köln gGmbH umfasst die Ausbildungsstufen I und II.

Die Stufe III ist nicht im Ausbildungs- und Kostenumfang enthalten. Die Stufe III, die letztlich zur sicherheitstechnischen Fachkunde führt, ist eine branchenspezifische Ausbildung, die sodann beispielsweise bei der Berufsgenossenschaft der jeweiligen fachlichen Ausrichtung (Beispiele: Chemie, Elektro, Metall, Bau, Textil etc.) zu durchlaufen ist. (siehe Grafik)

 

 

Unterrichsdauer:

Die Ausbildung beginnt jeweils zum Sommersemester und ist auf 2 Semester ausgerichtet. Die Unterrichte finden jeweils an Freitagen im Zeitraum von 18.00 Uhr-21.10 Uhr statt. Zusätzlich sind jeweils 2 Kompaktwochenenden in den Semesterferien zu besuchen.


Für "Sicherheitsingenieur (Sifa)" können wir Ihnen zur Zeit eine Interessen-Liste zur Verfügung stellen. Bei genügend interessierten Teilnehmern werden wir versuchen dieses Seminar schnellstmöglichtst anzubieten und zum nächstmöglichenen Termin online zu stellen.

Diese Eintragung gilt nicht als Anmeldung.


Bei inhaltlichen und technischen Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail an: Team-Zusatzqualifikation